Oberndorf
in Tirol
   
 

Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde Oberndorf in Tirol auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) zusammen aus:

  • einer Bildmarke
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Marktgemeinde Oberndorf in Tirol gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Behörde stammt. Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die im Dokument bezeichnete Dienststelle oder direkt an folgenden Kontakt.

Elektronische Signaturprüfung

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte die untenstehenden Adressen:

 

 
 
Partner und Werbung

Tourismus Oberndorf-Kirchdorf-Erpfendorf

Skistar St. Johann

OD-Trail

familienfreundlichegemeinde

Ortswärme

Abwasserverband Großache Nord

KEM

Wohn- und Pflegeheim

Gesundheits- u. Sozialsprengel

Gukps