Oberndorf
in Tirol
   
 

Kundmachung über die Auflage der Liste der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026

Gemäß Bundesgesetzblatt Nr. 256/1990, zuletzt geändert durch BGBl. 121/2016 (Geschworenen- und Schöffengesetz), wird hiermit gem. § 5, Abs. 3, kundgemacht, dass die Auslosung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026 nach § 5, Abs. 1, am Freitag, den 19.04.2024 um 11:00 Uhr mittels automationsunterstütztem EDV-Auslosungsprogramm im Gemeindeamt Oberndorf i. T. durchgeführt wurde und das Verzeichnis vom Dienstag, den 07.05.2024 bis Montag, den 20.05.2024 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufliegen wird.

Jeder Bürger von Oberndorf kann gem. § 5 Abs. 4 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 (GSCHG 1990) innerhalb der Auflegungsfrist wegen der Eintragung von Personen, die die persönlichen Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen (§§ 1 bis 3) nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag (§ 4) stellen.

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