Kundmachung - Einsichtnahme Entwurf Bebauungsplan
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberndorf in Tirol hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 einstimmig (15 : 0 Gegenstimmen) gemäß § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, beschlossen, den vom Planer AB Lotz und Ortner ausgearbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebauungsplanes vom 05.03.2024 Zahl BPLOBD_2024_01_Egger, durch vier Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht die Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gp. 5258, 5256/1 und 5256/2 vor (Egger Campus).
Die maßgeblichen Unterlagen – Verordnungstext, Pläne, Erläuterungsbericht – liegen während der Auflagefrist zu den Amtsstunden mit Parteienverkehr im Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.
Gleichzeitig wurde gemäß § 64 Abs. 4 TROG 2022 der Beschluss über die Erlassung des gegenständlichen Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Gemäß § 64 Abs. 1 TROG 2022 haben Personen, die in der Gemeinde Oberndorf in Tirol ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträger, die in der Gemeinde Oberndorf in Tirol eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, das Recht, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den aufgelegten Änderungen des Entwurfs abzugeben.